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NC365 One-Stop-Shop: 2-tägige Implementierung

NAS conception GmbH

Unser Dienstleistungspaket zur Abbildung der EU One-Stop-Shop Regelung in Business Central

NC365 One-Stop-Shop

Die EU hat die One-Shop-Stop Regelung beschlossen. Diese ermöglicht es registrierten Unternehmen ab dem 1. Juli 2021, ausgeführte und unter die Sonderregelung fallende Umsätze in einer Steuererklärung zentral an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln.

Wir haben Ihnen ein maßgeschneidertes Paket für die Einrichtung der neuen Regel in Ihrem Business Central zusammengestellt.

Unsere Leistungen:

*Umfangreiche Unterstützung bei dem One-Stop-Shop Verfahren *Erweiterung einer neuen Buchungsmatrix (OSS) als Erweiterung in Business Central *Konfiguration der erweiterten Buchungsmatrix *Beratung zur Buchungsmatrix-Einrichtung *Beratung zur Umsatzsteuervoranmeldung-Einrichtung *Testunterstützung

Voraussetzung ist die NC365 OSS-Buchungsmatrix-Erweiterung für 19€ pro Monat.

Wichtiger Hinweis Sollten Sie Versandhändler im B2C-Bereich sein, sollten Sie sich zu den Auswirkungen der Neuerungen von Ihrem Steuerbüro beraten lassen. Alle Fragen rund um die One-Stop-Stop Regelung der EU können und sollten Ihnen Experten beantworten. Dies gilt im Besonderen für Fragen, ob und wie Sie sich für das OSS-Verfahren anmelden, oder wie Sie in Zukunft Rechnungen und Steuererklärungen erstellen müssen.

Auf einen Blick

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